Rechtliche Möglichkeiten für zivile Unternehmen

Rechtliche Möglichkeiten für zivile Unternehmen

Was Sie in dieser Lektion erwartet

  • Welche Gesetze und Verordnungen gelten . 
  • Welche Abstände zu bestimmten Arealen rechtlich zulässig sind. 
  • Welche Maßnahmen für Sie rechtlich erlaubt sind und welche nicht. 

Vorab:

Die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr gegen Drohnen ist in Deutschland aufgeteilt: Für militärische Liegenschaften ist die Bundeswehr zuständig, für Verkehrsflughäfen die Bundespolizei, für alles Übrige die Landespolizeien. Für ein Industrie- oder Gewerbegelände bedeutet das: Es gibt keine stehende, ständig verfügbare Zuständigkeit für den Luftraum über einem Betriebsgelände. Die Polizei wird tätig, wenn sie gerufen wird, und ist dabei auf die Beobachtung aus dem Unternehmen angewiesen.

Die Folgenden Gesetze und Verordnungen sind für diese Lektion relevant:

Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
Regelt, wie und wo geflogen werden darf, einschließlich Kategorien und Unterkategorien (A1, A2, A3).
Delegierte Verordnung (EU) 2019/945
Regelt, wie das Gerät beschaffen sein muss, insbesondere die Klassenlabel C0 bis C6.
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), insbesondere § 21h
Regelt die nationalen geografischen Sperr- und Beschränkungsgebiete. Hier liegt der wichtigste Schutz für Betriebsstandorte.
Luftverkehrsgesetz (LuftVG), §§ 43 und 62
Regelt die Versicherungspflicht sowie Straftatbestände, etwa den unerlaubten Aufstieg in Flugbeschränkungsgebieten.
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Regelt die Abwehrbefugnisse staatlicher Stellen. Es schafft keine Befugnisse für Private.

Welchen Schutz Ihr Standort bereits genießt

Ein Betriebsgelände ist rechtlich nicht schutzlos. § 21h Absatz 3 der Luftverkehrs-Ordnung legt bundesweit geltende geografische Gebiete fest, in denen der Drohnenbetrieb verboten oder nur mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers zulässig ist. Alle genannten Abstände sind seitliche Abstände.

Für Industrieanlagen sowie Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung gilt ein Sperrbereich von 100 Metern. Ein Flug ist dort nur mit Zustimmung des Betreibers zulässig. Ein Überflug ohne Zustimmung ist bereits ein Rechtsverstoß, unabhängig davon, was der Pilot vorhat.

Zwei Erkenntnisse

Erstens: Ihre Position ist deutlich stärker, als die meisten Verantwortlichen annehmen. Die Verweigerung der Betreiberzustimmung ist eine wirksame, ausdrücklich vorgesehene Handlung.
Zweitens: Diese Zonen wirken nur gegenüber demjenigen, der sich an Recht hält. Sie ersetzen keine Erkennung.

Geschützte Bereiche nach § 21h LuftVO

Ihr Standort ist rechtlich nicht schutzlos. Klicken Sie auf ein Schutzobjekt, um den geltenden Mindestabstand und mögliche Ausnahmen zu sehen. Alle Abstände sind seitliche Abstände.

Wählen Sie ein Schutzobjekt aus, um Abstand und Ausnahmen anzuzeigen.

Wichtig: Wenn Ihr Standort eine Industrieanlage oder Energieanlage ist, sind Sie selbst die Stelle, die einem Überflug zustimmen kann. Ein Überflug ohne Ihre Zustimmung ist bereits ein Rechtsverstoß. Diese Zonen wirken jedoch nur gegenüber demjenigen, der sich an Recht hält. Sie ersetzen keine Erkennung.

Was nicht erlaubt ist

Für private Unternehmen ist ohne Ausnahme nicht erlaubt: das Abfangen einer Drohne mit Netzen, Fanggeräten oder anderen Drohnen, das Stören der Steuer- oder Navigationsverbindung (Jamming), die Übernahme der Steuerung (Spoofing), die Zerstörung mit welchem Mittel auch immer sowie der Beschuss.

Diese Beschränkung gilt unabhängig davon, ob es sich um das eigene Grundstück handelt, ob die Technik legal erworben wurde, ob die Drohne unmittelbar über der eigenen Halle steht und ob der Betreiber sich in seinen Rechten verletzt sieht.

Merke: Es gibt kein Notwehrrecht gegen Drohnen, das ein Unternehmen zum Handeln berechtigt. Das eigene Grundstück endet in dieser Frage am Boden.

Warum ist Abwehr dem Staat vorbehalten?
Eine Drohne ist rechtlich ein Luftfahrzeug. Ein Eingriff in ihren Flug ist ein Eingriff in die Luftsicherheit und dem staatlichen Gewaltmonopol vorbehalten.
Wer haftet für ein abgewehrtes Gerät?
Ein abgewehrtes Gerät fällt herunter. Der Trümmerfall kann Dritte, Fahrzeuge oder Anlagen treffen. Die Haftung trägt derjenige, der abgewehrt hat, nicht der Pilot.
Warum sind Störsender unzulässig?
Störsender wirken nicht selektiv. Sie beeinträchtigen Mobilfunk, WLAN, Betriebsfunk und Navigationsdienste im Umkreis und sind bereits fernmelderechtlich unzulässig.
Warum entscheidet nicht der Werkschutz?
Ohne Identifikation ist unbekannt, wer da fliegt: Vermesser, Rettungsdienst, Nachbar oder Angreifer. Diese Unterscheidung trifft eine Behörde, nicht der Werkschutz.

Was erlaubt ist

Die Beschränkung lässt dennoch eigenen Handlungsraum. Er ist nicht Restmenge, sondern das eigentliche Aufgabenfeld eines Unternehmens.

Nebenrechtliche Anforderungen bei der Beschaffung

Wer Technik beschafft, stößt auf drei Rechtsgebiete außerhalb des Luftrechts, die in Anbieterunterlagen selten erwähnt werden. Der Merksatz dazu: Passiv ist rechtlich einfach. Aktiv wird aufwendig. Jede Wirkung ist verboten.

Aber auch bei den rechtlich zulässigen Verfahren sind bestimmte Vorgaben zu beachten:

Detektieren
Passive Verfahren wie akustische Sensoren, passive Funkdetektion und optische Beobachtung sind zulässig. Aktive Verfahren wie Radar sind ebenfalls zulässig, unterliegen aber zusätzlichen Anforderungen.
Dokumentieren
Zeitpunkt, Dauer, Flugweg, Verhalten, Wiederholungen und gegebenenfalls Bildmaterial. Die Dokumentation ist die Grundlage jeder späteren Ermittlung und häufig das Einzige, was ein Unternehmen liefern kann.
Melden
An die Polizei, intern an die zuständige Stelle und bei Betreibern kritischer Infrastruktur zusätzlich nach den einschlägigen Meldepflichten.
Bauen und organisieren
Sichtschutz an sensiblen Bereichen, Verlagerung schutzwürdiger Vorgänge in geschlossene Räume, Überdachung von Freilagern, Anpassung von Wachrhythmen und Regelung der Zuständigkeit im Unternehmen.
Frequenzrecht (bei aktivem Radar)
Ein Radar sendet aktiv und benötigt dafür eine Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur. Passive Sensoren senden nicht und sind davon nicht betroffen.
Datenschutz (bei Kameras)
Kameras zur Drohnenbeobachtung erfassen zwangsläufig das Umfeld. Es gelten dieselben Anforderungen wie bei jeder Videoüberwachung: Zweckbindung, Erforderlichkeit, Kennzeichnung, Löschfristen und Beteiligung der Interessenvertretung.

Ansprüche gegen den Drohnenführer

Ist der Verursacher ermittelt, bleibt eine Beobachtung nicht folgenlos. Verstöße gegen die Luftverkehrs-Ordnung, etwa der Überflug einer Industrieanlage ohne Betreiberzustimmung, sind als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro bewehrt. Als Straftat kommen unter anderem der Aufstieg in einem Flugbeschränkungsgebiet, die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen oder das Ausspähen von Daten in Betracht. Im Zivilrecht bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Löschung von Aufnahmen.

Für die Durchsetzung ist die Identität des Verursachers erforderlich, was in der Praxis die eigentliche Hürde darstellt. Damit ist begründet, warum Beobachtung Wert hat: Ohne belastbare Dokumentation gibt es keinen Anknüpfungspunkt für Ermittlungen.

Meldeweg und Vorbereitung

Gemeldet wird jede Beobachtung, die nicht eindeutig einem angekündigten und genehmigten Flug zuzuordnen ist, insbesondere jede Wiederholung. Intern an die benannte Stelle (Werkschutz oder Sicherheitsbeauftragter), extern an die Polizei, bei akutem Vorgang über den Notruf.

Häufig übersehen: Vor dem Melden muss geklärt sein, welche eigenen Flüge angekündigt sind. Der Dachdecker mit Genehmigung und der Vermesser der Nachbarfirma lösen dieselbe Beobachtung aus wie ein Angreifer und erzeugen die meisten Fehlmeldungen.

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Lektion 4 — Möglichkeiten der Drohnendetektion

Und die Grenzen der Detektion

Nach der Technik und dem Recht geht es jetzt um die Praxis: Wie erkennt man eine Drohne tatsächlich – und warum gibt es dafür nicht den einen perfekten Sensor? Sie lernen, dass jedes Verfahren etwas anderes misst und jedes eine harte Grenze hat, an der es nichts mehr sieht.

Das erwartet Sie:

  • Vier Detektionsebenen im Vergleich. Akustik, Radar, passive Funkdetektion sowie Optik und Wärmebild, jeweils mit Stärke und klarer Grenze.
  • Warum vier Sensoren noch kein System sind, und wie erst die Fusionsebene mit Bestätigungsregel und kooperativem Filter ein echtes Lagebild erzeugt.
  • Warum Detektionssysteme meist scheitern, nicht an der Technik, sondern an der Fehlalarmlast und fehlender Organisation.
  • Der Sensor, den Sie schon haben, der Mensch: was er kann, was kein Sensor leistet, und wie eine Beobachtung verwertbar wird.
  • Das Meldeschema: sechs Felder, um jede Beobachtung sauber festzuhalten, plus ein ehrlicher Blick darauf, was Sie nicht bemerken werden.

„Ein Standort, der nur ein Verfahren betreibt, hat kein Detektionssystem, sondern einen Melder mit bekannten blinden Flecken.“