In dieser Lektion lernen Sie, wie eine Drohne technisch funktioniert, welche Bauformen es gibt und wie die rechtliche Klassenlogik aufgebaut ist.
Zunächst einmal eine Einordnung für den gewerblichen Einsatz von UAV.
In einem Unternehmen fallen beide Rollen auseinander. Das Unternehmen ist Betreiber und trägt die Registrierungspflicht und die Versicherungspflicht. Der Mitarbeiter ist Fernpilot und trägt die Qualifikationspflicht. Bei einem Vorfall wird zuerst der Betreiber angesprochen, so wie beim Fahrzeug zuerst der Halter.
Eine Registriernummer, die e-ID, gilt für den Betreiber, nicht für ein einzelnes Gerät. Ein Unternehmen kann beliebig viele Drohnen unter derselben e-ID betreiben.
Bei dem Begriff Drohne, denken wir oft an den typischen kleinen Quadcopter, also ein kleines Fluggerät mit vier Rotoren. Es gibt allerdings noch viele weitere Bauformen:
Geo-Sensibilisierung (auch Geo-Awareness genannt) ist eine technische Funktion in Drohnen, die den Piloten aktiv warnt, bevor das Fluggerät in eine beschränkte oder verbotene geografische Zone (z.B. Flughäfen) einfliegt. In Verbindung mit Geo-Fencing wird ein Einflug sogar automatisch blockiert.
So blockiert Geo-Fencing den Einflug
Virtuelle Mauern: Die Drohne stoppt in der Luft, sobald sie die Grenze einer Flugverbotszone (No-Fly-Zone) erreicht, und fliegt nicht weiter hinein.
Startblockade: Befindet sich die Drohne bereits innerhalb einer Verbotszone, sperren die Motoren. Ein Starten ist unmöglich.
Automatische Landung: Ändert sich der Status einer Zone während des Fluges auf "gesperrt", leitet die Drohne automatisch eine Landung oder die Rückkehr zum Startpunkt (Return-to-Home) ein.
Vier Stufen machen den Unterschied zwischen einem detektierbaren und einem nicht detektierbaren Anflug aus. Ab Stufe drei versagt jede Detektion, die auf Funk beruht.
Um UAV und deren Einsatz rechtlich zu bewerten muss man die Klassifizierung der Geräte und deren Betriebsart verstehen.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 legt die technischen und produktspezifischen Anforderungen an UAV in der Europaischen Union fest.
Dabei spielen zwei Klassenkategorien ein wichtige Rolle, die oft verwechselt werden. Die C-Klasse betrachtet das Fluggerät. Die A-Unterkategorie ist die Art und Weise wie es betrieben wird.
Rechtsgrundlage: Delegierte Verordnung (EU) 2019/945. Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu in Verkehr gebrachte Geräte ein Label tragen.
Hinweis: C5 und C6 sind ausschließlich in der speziellen Kategorie bzw. in den Standardszenarien einsetzbar. Die „spezielle Kategorie“ gilt für Einsätze mit einem höheren Risiko, die nicht mehr unter die einfachen Hobby-Regeln fallen.
Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Sie beschreiben die Betriebsart, nicht das Gerät.
↔ Tabelle seitlich scrollbar
| Kriterium | A1 | A2 | A3 |
|---|---|---|---|
| Grundgedanke | Betrieb nahe an Menschen | Betrieb in sicherer Entfernung zu Menschen | Betrieb fern von Menschen |
| Abstand zu unbeteiligten Personen | C0: Überflug zulässig. C1: Annäherung zulässig, absichtlicher Überflug nicht | 30 m horizontal, im Langsamflugmodus bei maximal 3 m/s 5 m | keine Unbeteiligten im Betriebsbereich |
| Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten | keiner | keiner | 150 m horizontal |
| Menschenansammlungen | verboten | verboten | verboten |
| Nachweis | C0 keiner, C1: A1/A3 | A1/A3 plus Fernpilotenzeugnis A2 | A1/A3 |
Faustregel für A1 und A2: Der horizontale Abstand zu einer unbeteiligten Person sollte mindestens der Flughöhe entsprechen. Ein Gerät in 40 Metern Höhe braucht 40 Meter Abstand am Boden, weil es im Fehlerfall nicht senkrecht herunterfällt.
Wählen Sie ein Gerät (Klasse) und eine Betriebsart (Unterkategorie). Die Matrix zeigt, ob die Kombination zulässig ist – mit Regel und Beispiel.
Bitte links ein Gerät und eine Betriebsart wählen.
Merkregeln: A3 geht immer (restriktivste Betriebsart). A1 und A2 sind Privilegien des Geräts, nicht des Piloten – ohne passendes Label bleibt jedes Gerät über 250 g dauerhaft in A3.
Betrachten wir einen FPV-Eigenbau von rund 500 Gramm ohne Label, ohne Registrierung, ohne Fernkennung und ohne Satellitennavigation. Formal wäre das ein A3-Gerät. Faktisch steht es außerhalb jeder Regelkonformität:
Der Schlusssatz der Lektion: Die gesamte Klassenlogik, alle Label, alle Nachweise, alle Registrierungen beschreiben den regelkonformen Nutzer. Sie beschreiben nicht den Angreifer. Wer absichtlich eindringt, wählt genau die Geräte, die von keiner dieser Vorschriften erfasst werden. Genau deshalb braucht ein Standort Detektion und nicht nur Rechtskenntnis.
Nachdem Sie wissen, was da fliegt, klärt diese Lektion die entscheidende Frage: Was dürfen Sie tun, wenn eine fremde Drohne über Ihrem Unternehmen fliegt? Die Antwort ist eindeutiger, als viele erwarten und sie hat direkte Folgen für Ihren Handlungsspielraum.
Kernsatz der Lektion: „Es gibt kein Notwehrrecht gegen Drohnen, das ein Unternehmen zum Handeln berechtigt. Das eigene Grundstück endet in dieser Frage am Boden.“